a) Was genau ist REACH?

Die Europäische Chemikalienverordnung REACH (Registrierung, Evaluierung und Authorisierung von Chemikalien) behandelt die Herstellung und den Import chemischer Substanzen. Die Verordnung bezieht sich auf einzelne chemische Stoffe, d.h. in Formulierungen oder Gemischen werden einzelne Komponenten getrennt voneinander betrachtet. Betroffen von REACH sind alle Substanzen die in einem Volumen größer als 1 Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert werden.

Die Durchführung der REACH-Verordnung wird von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki begleitet.

b) Was sind die Ziele der Verordnung?

REACH bezieht sich auf die gesamte Lieferkette einer Substanz mit dem Ziel, Mensch und Umwelt bestmöglich zu schützen. Im Mittelpunkt steht dabei die Minimierung von Risiken für den Anwender. Folglich dürfen nach der Registrierung nur solche Stoffe eingesetzt werden, deren Anwendung im Registrierungsdossier berücksichtigt wurde. Ein weiteres Ziel der REACH-Verordnung ist die Minimierung von Wirbeltierversuchen, die pro Substanz nur einmal durchgeführt werden dürfen.

c) Wie wird REACH implementiert?

Seit dem 01. Juni 2007 wird REACH stufenweise über einen Zeitraum von elf Jahren umgesetzt.

Am 01. Juni 2008, ein Jahr nach dem Start der REACH-Verordnung, begann die Vorregistrierphase. Nur Substanzen, die in der Online-Plattform REACH-IT vorregistriert wurden, durften ab dem 01.Dezember 2008 noch produziert oder importiert werden.

Ab dem 01.12.2008 begann die Registrierungsphase. Der Zeitpunkt zur Fertigstellung der REACH-Registrierung hing vom Produktions- bzw. Importvolumen und ggf. der Einstufung ab. Als Faustregel galt, je größer das Volumen, desto früher musste das Registrierungsdossier eingereicht werden bzw. desto umfangreicher sind die zu erbringenden Informationen. Im Einzelnen bedeutet dies folgende Zeiträume:

    bis zum 30.11.2010 für Volumen 1000 to/Jahr oder 100 to/Jahr und  eine Einstufung R50/53

    bis 31.05.2013 für Volumen zwischen 100 – 1000 to/Jahr

    bis zum 31.05.2018 für Volumen zwischen 1 – 100 to/Jahr

Nach der Vorregistrierung wurden die vorregistrierten Stoffe in Abhängigkeit von der CAS-Nummer in Substance-Information-Exchange-Fora (SIEFs) vereinigt. Ziel der SIEFs war die Erstellung eines gemeinsamen Registrierungsdossiers (mehrerer) Registranten. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, in einem Konsortium die anfallenden Aufgaben gemeinsam zu erledigen. Ein Konsortium bot den Vorteil, dass Produzenten aktiv und effektiv zusammen arbeiten konnten, während sich die Kommunikation im SIEF oft schwierig und zeitlich sehr langwierig gestaltete.

d) Gibt es Ausnahmen von der REACH-Verordnung?

In Anhang IV und Anhang V sind die Stoffe bzw. Substanzklassen aufgeführt, die von einer Registrierung unter REACH ausgenommen sind. Weiterhin sind Polymere, sofern sie die Polymerdefinition gemäß der REACH-Verordnung Artikel 3 (5) erfüllen, von einer Registrierung befreit. In diesem Fall müssen jedoch alle Monomere des entsprechenden Polymers registriert werden.

e) Was müssen Unternehmen für die REACH-Umsetzung leisten?

Unternehmen, die sich mit Chemikalien beschäftigen, müssen sich Ihrer Rolle in der Lieferkette bewusst sein. In Abhängigkeit, ob ein Unternehmen als Produzent/Importeur direkt betroffen ist, oder als Käufer bzw. nachgeschalteter Anwender auftritt, ergeben sich bestimmte Pflichten. Hersteller oder Importeure von betroffenen Substanzen müssen sich um die Registrierung bei der ECHA bemühen, um weiter am europäischen Markt als Lieferant auftreten zu können. Alle Sicherheitsdatenblätter müssen entsprechend Artikel 31 der REACH-Verordnung 1907/2006/EC erstellt werden.

Käufer und Verwender von betroffenen Chemikalien müssen die REACH-Konformität sicherstellen. Außerdem muss gewährleistet sein, dass die entsprechenden Substanzen nur in Anwendungen benutzt werden, die in der Registrierung berücksichtigt wurden.

Um eine REACH-Konformität sicher zu stellen, ist eine lückenlose Kommunikation zwischen Herstellern und Downstream-Usern sehr wichtig.

a) Was wurde bisher getan?

Alle betroffenen Stoffe wurden bei der ECHA vorregistriert und registriert.

Alle wichtigen Rohstoffe wurden vorregistriert und ebenfalls auch teilweise registriert.

Wir sind in einem Konsortium auch als Lead-Registrant für mehrere Stoffe, die noch innerhalb der Registrierungsdeadline registriert wurden, aktiv.

Schill + Seilacher GmbH ist auch Lead-Registrant für bestimmte Stoffe, die 2013 registriert wurden.

b) Wie beeinflusst REACH den Einkauf bzw. den Verkauf?

Im Einkauf von Schill + Seilacher GmbH werden nur Stoffe berücksichtigt, die laut Aussage des Lieferanten konform mit der REACH-Verordnung sind.

Im Verkauf halten wir für unsere Kunden diverse QM-Statements bereit, die sich mit der REACH-Thematik beschäftigen. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte gerne an uns.

c) Unser Ansatz in Registrierungsfragen

Schill + Seilacher GmbH möchte aktiv an der Erstellung von Registrierungsdossiers mitarbeiten, um die Kostenfrage aktiv mit beantworten zu können.

Wir sind Gründungsmitglied in dem Sarkosinat Konsortium.

d) Kontakt für Fragen zu REACH

Sie erreichen uns unter reach.ssb@schillseilacher.de

a) Was ist CLP?

Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen implementiert das Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals (GHS) der Vereinten Nationen. CLP betrifft alle europäischen Firmen, die entweder Stoffe oder Gemische herstellen bzw. in die EU importieren.

CLP vereinfacht die Kommunikation über die Behandlung und Verwendung von Chemikalien, durch die Harmonisierung der Piktogramme und Texte über Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt.

b) Was sind die Ziele von CLP?

CLP beschäftigt sich mit der Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien. Alle verfügbaren Informationen sollen weltweit harmonisiert werden.

In Anlehnung an die REACH-Verordnung soll durch CLP die menschliche Gesundheit und die Umwelt bestmöglich durch den Aufbau eines transparenten Systems geschützt werden.

c) Wie wird CLP implementiert?

Die CLP-Verordnung wird über zwei Fristen implementiert. Am 01. Dezember 2010 hat die CLP-Verordnung die Gefahrstoff-Richtlinie 67/548/EWG bei der Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen abgelöst.

Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, wird auf dem Sicherheitsdatenblatt neben der CLP-Gesetzgebung auch die alte Einstufung aufgeführt sein. Für Stoffe, die vor dem 01.12.2010 in den Verkehr gebracht wurden, gilt bezüglich der Kennzeichnung eine Übergangsfrist bis Dezember 2012.

Ab dem 01.06.2015 ist die CLP-Verordnung ebenfalls auch für Gemische (Zubereitungen Gemenge oder Lösungen, die aus zwei oder mehreren Stoffen bestehen) in Kraft getreten.

a) Was wurde bisher geleistet (Stand 05/2011)?

Schill + Seilacher GmbH hat alle betroffenen Stoffe, d.h. Substanzen aus eigener Produktion bzw. importierte Rohstoffe, bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) über die Online-Plattform REACH-IT notifiziert und die entsprechende Dokumentation aktualisiert.

b) Was für Änderungen sollen Sie erwarten?

Es wurden für alle Stoffe neue CLP-konforme Sicherheitsdatenblätter und Etikettierungen erstellt. Die komplette Produktpalette hat in den letzten Jahren eine neue, aktualisierte Dokumentation bekommen. Die aktuellen CLP Piktogramme und Texte werden zukünftig zu sehen sein und unsere Waren werden gemäß CLP verpackt und gekennzeichnet. Die Schill + Seilacher GmbH stuft alle Zubereitungen und Formulierungen gemäß CLP ein. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

c) Kontakt Information

product.safety@schillseilacher.de

Info

Weltweit stehen heute rund 900 Mitarbeiter für den Erfolg der Unternehmensgruppe Schill+Seilacher, die sich in Stiftungsbesitz befindet. Tradition und durch ein hohes Maß an Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sichergestellte Innovation sichern unser dynamisches Wachstum.

Mehr lesen